Was ist Teledermatologie und wie unterscheidet sie sich von traditionellen dermatologischen Behandlungen?
Die Teledermatologie ist ein Teilbereich der Telemedizin, mit der die Anwendung digitaler Technologien zum Austausch medizinischer Informationen über eine räumliche oder auch zeitliche Distanz bezeichnet wird. Die Teledermatologie umfasst hier speziell den Bereich, der sich mit der Behandlung der Krankheiten der Haut und angrenzenden Schleimhäute beschäftigt, aber Ärztin bzw. Arzt und Patientin bzw. Patientien sind beispielsweise räumlich (z.B. synchrone Video-Sprechstunde) und ggfs. auch zeitlich getrennt oder kommunizieren „asynchron“ oder auch „Store and Forward“ genannt, beispielsweise via Messenger, Plattform oder per E-Mail.
Welche Voraussetzungen müssen Patientinnen und Patienten mitbringen, um sich teledermatologisch behandeln zu lassen?
Zunächst einmal muss vor der Vereinbarung bzw. Nutzung telemedizinischer Angebote eine Aufklärung der Patientinnen und Patienten erfolgen. Hier ist eine schriftliche Einverständniserklärung über den Nutzen sowie die Grenzen und Risiken der teledermatologischen Behandlung zu empfehlen. Dies geschieht entweder in der Praxis oder über das genutzte telemedizinische Portal (z.B. eine App). Weitere Voraussetzungen betreffen die eingesetzte Technik. Auflösung und Farbechtheit der angefertigten Bilder müssen vereinfacht gesagt dem aktuellen technischen Marktstandard entsprechen. Glücklicherweise bieten die allermeisten Kameras von Smartphones und Tablets diese notwendige Qualität.
Was sollten Patientinnen und Patienten im Vorfeld eines teledermatologischen Termins vorbereiten?
Sehr wichtig für eine gute Bildqualität ist eine ausreichende Beleuchtung. Darauf sollten die Patientinnen und Patienten unbedingt achten.
Ist die Teledermatologie für alle Patientinnen und Patienten zugänglich oder gibt es Einschränkungen?
Veränderungen der Haut und Hautkrankheiten bieten aufgrund ihrer Sichtbarkeit besonders günstige Voraussetzungen für eine teledermatologische Versorgung, deshalb ist grundsätzlich der Zugang zur Teledermatologie für alle Patientinnen und Patienten möglich, sofern sie Zugriff auf entsprechende Technik haben und diese auch bedienen können. Wenn alle administrativen und apparativ-technischen Voraussetzungen erfüllt sind, ist es dann im Einzelfall entscheidend, ob beispielsweise die Art der Erkrankung gut für eine teledermatologische Beurteilung geeignet ist, weil nicht alle Dermatosen rein visuell abzuklären sind. Nicht selten spielen auch andere haptische Eindrücke eine wichtige Rolle, die mit einer einfachen Fotographie nicht einzufangen sind (z.B. Tastbefund, Geruch, aber auch Abstriche oder andere Proben).

Wie können Patientinnen und Patienten einen teledermatologischen Termin vereinbaren und welche Kosten sind damit verbunden?
Hier gibt es keine einheitliche Antwort. Auf dem Markt stehen verschiedene Anbieter zur Verfügung, die z.T. auch Verträge mit Krankenkassen haben, sodass die Kosten von der GKV übernommen werden. Hier ist es sinnvoll, dass sich Patientinnen und Patienten bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt informieren, ob und mit welchem Anbieter eine telemedizinische Konsultation angeboten wird.
Viele Patientinnen und Patienten haben einen weiten Anfahrtsweg zu ihrer Dermatologin bzw. zu ihrem Dermatologen. Ist eine rein teledermatologische Versorgung ratsam?
Ob eine rein teledermatologische Versorgung im Individualfall ausreichend ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern muss immer von Fall zu Fall entschieden werden. Wir sehen einen großen Vorteil der Teledermatologie bei der Verlaufskontrolle bekannter Patientinnen und Patienten, die sich dann beispielsweise lange Anfahrtswege oder Dienstausfall ersparen, wenn es nur um eine Kontrolluntersuchung zur Überprüfung des Therapieerfolges geht. Oft eignet sich auch eine teledermatologische Beurteilung gut für die Ersteinschätzung der Dringlichkeit einer Erkrankung und damit besserer Planung oder Priorisierung von Terminen.
Wie läuft eine typische Teledermatologie-Sitzung für Patientinnen und Patienten mit Neurodermitis ab?
Die Teledermatologie eignet sich für Patientinnen und Patienten mit Neurodermitis gut zur Verlaufskontrolle einer eingeleiteten Therapie. Meist legen Ärztinnen bzw. Ärzte und Patientinnen bzw. Patienten beim Besuch in der Praxis fest, welche Stellen an der Haut im Verlauf telemedizinisch kontrolliert werden sollen. Dabei wird beachtet, dass sie für die Patientin bzw. den Patienten gut vor der Kamera präsentiert werden können und für den Therapieverlauf aussagekräftig sind.
Welche Vorteile bietet die Teledermatologie im Vergleich zu herkömmlichen Arztbesuchen für Betroffene mit Neurodermitis?
Insbesondere bei asynchronen Rahmenbedingungen liegt der Vorteil in der zeitlichen Flexibilität. Denn die Betroffenen können im Grunde zu jeder Tages- und Nachtzeit ihre Anfrage oder Verlaufsbilder senden. Das wissen viele Patientinnen und Patienten sehr zu schätzen, denn Zeit ist ja für alle ein hohes und rares Gut. Zudem entfallen Anfahrtswege, Zeitpuffer für Parkplatzsuche und Anmeldung oder Wartezeit in der Praxis.
Hat die Teledermatologie Grenzen? Ist es in bestimmten Situationen für Betroffene mit Neurodermitis ratsam, in eine Praxis zu gehen?
Wir wissen aus verschiedenen Studien, dass die begleitende teledermatologische Versorgung von Patientinnen und Patienten, insbesondere die Verlaufskontrollen über Fotos und Videos, einen Nutzen bringen. Besonders die Kontrolle einer eingeleiteten Therapie und auch die Beratung und Begleitung der Patientinnen und Patienten im Verlauf gelingt teledermatologisch gut. Ein Erstkontakt zwischen Ärztin bzw. Arzt und Patientin bzw. Patient sowie die Gesamtbeurteilung und Therapieeinstellung muss aber vor Ort in einer Praxis stattfinden.
Wie wird die Sicherheit und Vertraulichkeit von Patientendaten in der Teledermatologie gewährleistet, insbesondere im Hinblick auf die Sensibilität von medizinischen Informationen?
Die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehaltenen Pflichten der Ärztinnen und Ärzte zur Aufklärung und Dokumentation und Schweigepflicht gelten selbstverständlich auch im Rahmen der Fernbehandlung mittels Telemedizin. Um Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung via Video behandeln und darüber abrechnen zu können, müssen Ärztinnen bzw. Ärzte einen Videodienstleister nutzen, der grundsätzlich eine Zertifizierung nach MPG RK IIa haben muss. Dabei gehen die Anforderungen für den Video-Stream bezüglich Datenschutz und Datensicherheit in der sogenannten Anlage 31b des Bundesmantelvertrags der Ärztinnen und Ärzte über die Anforderungen in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinaus. Beispielsweise sind darin Werbung und die Weitergabe von Daten an Dritte untersagt.
Haben Sie Tipps für Betroffene, die eine teledermatologische Behandlung erwägen?
Patientinnen und Patienten, die bereits in dermatologischer Behandlung sind, sollten über die Möglichkeit einer teledermatologischen Betreuung mit ihrem Hautarzt oder ihrer Hautärztin sprechen. Über die Website des BVDD erhalten Patientinnen und Patienten ebenfalls Information zur Teledermatologie. Wenn Sie teledermatologische Anbieter selber aussuchen, achten Sie darauf, dass immer eine Anbindung an eine real bestehende Praxis möglich ist, damit auch für den Fall gesorgt ist, wenn das Problem nicht teledermatologisch gelöst werden kann. Je nach Befund erfolgt dann eine Einschätzung der Dringlichkeit und ggf. weitere Terminplanung sowie eine Behandlung in einer wohnortnahen Praxis.
In deiner Haut steckt niemand geringeres als du selbst und zwar dein ganzes Leben lang. Umso wichtiger ist es, dass du dich darin so wohl wie möglich fühlst – trotz Neurodermitis. Heute gibt es gute Möglichkeiten, dies zu erreichen. Warum sich also mit weniger zufriedengeben? Sprich mit deiner Hautärztin bzw. deinem Hautarzt!