Wer hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis?
Grundsätzlich hat jeder Mensch, der in der Bundesrepublik Deutschland wohnt, arbeitet oder einen regelmäßigen Aufenthalt hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Zusätzlich muss ein sogenannter Grad der Behinderung von mindestens 50 bei der antragstellenden Person vorliegen. Jeder Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis wird individuell bei Antragstellung vom zuständigen Versorgungsamt geprüft. Für die Feststellung einer Schwerbehinderung entstehen keine Kosten. Wenn du mehr über die Antragstellung und Voraussetzungen erfahren möchtest, dann folge diesem Link .
Wie wird die Schwere der Behinderung eingeteilt?
Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 10 spricht man in Deutschland von einer Behinderung. Die Schwere wird von 10 bis 100 in Zehnerschritten gestaffelt. Einen Nachteilsausgleich kann man ab einem Grad von 20 geltend machen. Ab einem GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor. Der GdB wird auf Antrag von einem Gutachter bemessen. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird ein Gesamt-GdB ermittelt.
„Es ist ganz häufig so, dass man nicht nur eine Einschränkung hat, sondern dass sich das addiert, und es ist dann Aufgabe des Versorgungsamtes, einen Gesamtwert zu ermitteln.“
– Expertin Anieke Fimmen
Bei der Psoriasis handelt es sich um eine systemische Erkrankung, die mit verschiedenen Begleiterkrankungen (Psoriasis-Arthritis, Nagel-Psoriasis, Herzerkrankungen etc.) einhergehen kann. Achte deshalb besonders darauf, dass mögliche weitere Erkrankungen bei der Ermittlung des GdB von dir genannt und ausreichend berücksichtigt werden.
Wie erhält man einen Schwerbehindertenausweis?
Sobald eine dauerhafte Behinderung, Erkrankung oder anderweitige Beeinträchtigung festgestellt wurde, die länger als sechs Monate bestehen wird, kann es ratsam sein, sich mit der Beantragung eines (Schwer-)Behindertenausweises auseinanderzusetzen.
- Behandelnde Ärztin/Arzt: Der erste Weg zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises führt zur behandelnden Ärztin bzw. Arzt. Dabei kann es sich um Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner der Allgemeinmedizin handeln, aber beispielsweise auch aus der Dermatologie. Hier kann eine erste Einschätzung vorgenommen werden, ob ein Anspruch auf einen (Schwer-)Behindertenausweis besteht und welche individuellen Vorteile sich daraus für den Einzelnen ergeben könnten.
- Antrag beim Versorgungsamt: Für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist ein förmlicher Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung beim zuständigen Versorgungsamt einzureichen. Die Anträge unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Hier findest du eine Suchoption, die dich bei der Identifizierung des richtigen Versorgungsamtes unterstützen kann.
- Unterlagen für das Versorgungsamt:Für die Beurteilung des Grades der Behinderung (GdB) benötigt das Versorgungsamt eine Reihe von Unterlagen.
Dokumente der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes
Amtliche Gutachten
Anerkennungsbescheide
Vorherige Informationen
z.B. Informationen zu bereits gestellten Anträgen sozialer Leistungsträger
Informationen zu besuchten Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Ein Lichtbild für den Ausweis
- Prüfung durch das Versorgungsamt:Die gesammelten Unterlagen müssen dem zuständigen Versorgungsamt vorgelegt und anschließend von den Sachbearbeitern und Sacharbeiterinnen geprüft werden. Die Prüfung der Unterlagen kann einige Zeit in Anspruch nehmen (3-7 Wochen). Nach Abschluss der Bearbeitung erhält man einen Feststellungsbescheid.
„Es ist ganz wichtig, beim Antrag die Auswirkungen der Erkrankung und damit verbundene Einschränkungen im Alltag möglichst genau zu beschreiben und sich durch ärztliche Atteste bestätigen zu lassen.“
– Expertin Anieke Fimmen
Die Hausärztin bzw. der Hausarzt oder der Dermatologe bzw. die Dermatologin ist während des gesamten Verfahrens eine wichtige Ansprechpartnerin bzw. ein wichtiger Ansprechpartner und kann bei den erforderlichen Nachweisen und Attesten helfen.
Wer entscheidet über die Bewilligung eines (Schwer-)Behindertenausweises?
Die Feststellung einer (Schwer-)Behinderung treffen die Sachbearbeitenden des zuständigen Versorgungsamts meist nach Aktenlage am Schreibtisch. In der Regel werden keine zusätzlichen ärztlichen Untersuchungen durchgeführt. Die Bewilligung des Antrages hängt daher maßgeblich von den eingereichten Unterlagen ab.
„Plane genügend Zeit zum Ausfüllen des Antrags ein und nimm kompetente Hilfe in Anspruch – je gründlicher und umfassender der Antrag ausgefüllt ist, desto besser die Chancen auf eine korrekte Einstufung des GdB.“
– Expertin Anieke Fimmen
- Bevorzugte Einstellung
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber können bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt werden. - Kündigungsschutz
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten ab einem GdB von 50 besondere Reglungen des Kündigungsschutzes. - Berufliche Förderung & Hilfe im Arbeitsleben
Spezielle Fortbildungsangebote für Menschen mit Behinderung dienen dazu, neue Qualifikationen zu erwerben, die im Berufsalltag sinnvoll eingesetzt werden können und damit einen Vorteil für die weitere berufliche Laufbahn schaffen. - Anspruch auf Urlaub
Ab einem GdB von 50 kann sich ein zusätzlicher Anspruch auf Urlaub ergeben. In der Regel beläuft sich der zusätzliche Urlaub auf einen Umfang von etwa fünf Tagen. - Steuerliche Vergünstigungen
Steuerliche Freibeträge können sich in Abhängigkeit zum GdB ergeben. - Personenbeförderung
Auch im Personennahverkehr können sich Vergünstigungen ergeben, z.B. für ICE-Fahrten oder Abonnements wie die BahnCard. Begleitpersonen können teilweise kostenfrei mitreisen.
„Bei Schuppenflechte kann man einen Grad der Behinderung von 20 bekommen, da hat man dann aktuell einen Steuer-Freibetrag von 384 Euro und das steigert sich je nach Grad der Behinderung.“
– Expertin Anieke Fimmen
Wo ist der Ausweis gültig?
Der (Schwer-)Behindertenausweis ist aktuell nur in Deutschland gültig. Jedoch gibt es derzeit eine Initiative der EU-Kommission, die sich für die internationale Anerkennung des Ausweises einsetzt. Denn Schwerbehindertenausweise gibt es bereits auf der ganzen Welt.
„Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderungen, und diese Rechte dürfen nicht an einer Grenze Halt machen.“
– Expertin Anieke Fimmen
Was passiert, wenn ein Antrag abgelehnt wird?
Leider kommt es vor, dass Menschen aufgrund der Aktenlage zu niedrig eingestuft werden und damit einen zu geringen GdB erhalten. Dagegen können die Antragsstellenden innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Wichtig ist, dass der Widerspruch in schriftlicher Form erfolgt.
Neben dem Einreichen eines schriftlichen Widerspruchs ist es ratsam, auf eine Anwältin bzw. einen Anwalt für Sozialrecht zuzugehen, um zu überprüfen, ob der Widerspruch erfolgsversprechend ist. Die Anwältin bzw. der Anwalt kann außerdem eine Begründung für den Widerspruch verfassen. Sofern der Widerspruch erfolgreich ist, übernimmt das Amt die Anwaltskosten.
Wo finde ich Unterstützung?
Beim Ausfüllen des Antrags können verschiedene Institutionen behilflich sein, z.B. Sozialstationen, Pflegestützpunkte, Schwerbehindertenvertretungen oder Sozialverbände wie der Sozialverband Deutschland. Neben der Unterstützung einer Antragstellung stehen diese Ansprechpartner auch im Falle eines Widerspruchs mit Rat und Tat zu Seite.
Frau Fimmen, vielen Dank für das Interview.
Hinweis der „Bitte berühren“-Redaktion:
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft, aus dem der Grad der Behinderung hervorgeht. Im Ausweis sind der Grad der Behinderung (GdB) und etwaige Merkzeichen sowie die Gültigkeitsdauer vermerkt. Mit dem Schwerbehindertenausweis kannst du dich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden usw. als schwerbehinderter Mensch ausweisen. Dies ist zum Beispiel erforderlich, um gesetzlich geregelte Nachteilsausgleiche und Vergünstigungen zu erhalten. Weitere grundlegende Informationen zum Schwerbehindertenausweis findest du hier.
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