Gerade wenn es um den Start ins Berufsleben, insbesondere um die Wahl der Ausbildung, geht, müssen junge Menschen lernen mit Herausforderungen umzugehen. Von Psoriasis betroffene Jugendliche stehen dabei nicht nur vor der Frage nach persönlichen Interessen und Fähigkeiten, sondern kämpfen oft mit der Unsicherheit, ob sie aufgrund der Krankheit überhaupt eine Ausbildung bewerkstelligen können. Im täglichen Umgang mit einer Erkrankung wie Psoriasis haben sich junge Menschen oft Fähigkeiten wie Eigenverantwortung und Disziplin angeeignet. Diese können für Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen hilfreich sein. Um sicher ins Berufsleben starten zu können, sollten sich angehende Auszubildende über mögliche Ausbildungsberufe, die Inhalte und Voraussetzungen gut informieren.

Beratungsstellen vor Ort

Grundsätzlich gilt für Menschen mit Psoriasis, dass ihnen alle Ausbildungsberufe offenstehen. Das regelt das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung. Zudem wird im Grundgesetz Art. 3 festgehalten, dass alle Menschen gleich zu behandeln sind.

Damit der Einstieg ins Berufsleben leichter fällt, können Betroffene auf verschiedene Möglichkeiten der Beratung zurückgreifen. Unterstützung bietet beispielsweise die zuständige Agentur für Arbeit. Angehende Azubis können sich hier über verschiedene Berufe und die Anforderungen informieren, aber auch nach geeigneten Ausbildungsstellen suchen oder, sollten sich die eigenen Wünsche nicht umsetzen lassen, zu Ausweichmöglichkeiten beraten lassen.

Daneben klären die städtischen Integrationsämter zu möglichen Hilfestellungen und den Rechten als Auszubildende bzw. Auszubildender auf. Weiterhin beraten sie zu den Voraussetzungen für einzelne Fördermöglichkeiten. Die Beratungsstellen der Industrie- und Handelskammer (IHK) informieren über die Ausbildungsvoraussetzungen, welche Jobs infrage kommen und was für Betriebe durch die IHK unterstützt werden. Zusätzlich können sich Auszubildende zu den Ausbildungsinhalten, zum zeitlichen Ablauf der Ausbildung, der Verlängerung von Pausen- oder Prüfungszeiten, den Möglichkeiten zur Prüfungsanpassung, z.B. Einzel- statt Gruppenprüfung, und weiterer Unterstützung beraten lassen.

Den Ausbildungsalltag meistern

Wer einen Ausbildungsplatz gefunden hat, hat die erste Hürde bereits gemeistert. Da der Verlauf einer Psoriasis nicht immer kalkulierbar ist, kann es vorkommen, dass die Gegebenheiten in der Ausbildung eine Verschlechterung der Krankheit begünstigen. Der Kontakt mit bestimmten Substanzen, Temperaturschwankungen oder Druck und Reibung auf der Haut können sich negativ auswirken, müssen es aber nicht. „Auszubildende können die Betriebsärztin bzw. den Betriebsarzt des Unternehmens, in dem die Beschäftigung aufgenommen wurde, hierzu um Rat fragen“, berichtet Dr. Anette Wahl-Wachendorf, Ärztliche Direktorin und Vizepräsidentin Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte.

In jedem Betrieb muss es eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt geben. Ist das nicht der Fall, muss der Betrieb einen nennen können. Dieser kommt in das Unternehmen und ist für die Beschäftigten ansprechbar. „Die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt kann Unsicherheiten bei der bzw. dem Auszubildenden einordnen und zu Möglichkeiten der Prävention konstruktiv beraten und Ängste nehmen“, so Wahl-Wachendorf weiter. Wichtig ist, dass betroffene Auszubildende auf ihre Erfahrung zurückgreifen, wann auf welche Reize reagiert wird. So können schon frühzeitig bestimmte Vorkehrungen getroffen werden. „Möglich ist auch eine Beratung durch die Betriebsärztin bzw. den Betriebsarzt in Bezug auf eine eventuelle Optimierung des Arbeitsplatzes. Betriebsärztlich wird dann die Überprüfung von Gefahrenstoffen und die Anpassung der Schutzmaßnahmen wie z.B. das Tragen von Handschuhen angestoßen. Auch eine weitere Behandlung durch die Dermatologin bzw. den Dermatologen kann von der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt initiiert werden“, erklärt Wahl-Wachendorf. Sollte eine Auszubildende bzw. ein Auszubildender trotz allem aufgrund der Erkrankung für längere Zeit ausfallen, bedeutet dies nicht, dass sie bzw. er die Ausbildung abbrechen muss. Als Faustregel gilt, dass eine Auszubildende bzw. ein Auszubildender trotz einer Fehlzeit von zehn Prozent während der gesamten Ausbildungszeit – zirka 12-15 Wochen – noch zur Abschlussprüfung zugelassen werden kann. Sollte diese Dauer überschritten werden, kann sie bzw. er bei der zuständigen Stelle, z.B. der IHK, einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildung stellen, so sieht es der Paragraf 8 des Berufsbildungsgesetzes vor.

Laut des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) muss die Auszubildende bzw. der Auszubildende die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber nicht über seine chronische Erkrankung informieren. Je nach Situation kann es aber durchaus sinnvoll sein, mit seinen Ausbildenden darüber zu sprechen. Man schafft ein Vertrauensverhältnis und kann gemeinsam nach Lösungen suchen.

Kurz und knapp: Beratungsangebote für Auszubildende mit Psoriasis

Wer berät vor Ort:

  • Bundesagentur für Arbeit informiert zu Ausbildungsberufen, Ausbildungsinhalten und hilft bei der Ausbildungsplatzsuche
  • Integrationsamt informiert zu Rechten der Auszubildenden, Hilfestellungen und finanziellen Förderungen
  • IHK berät zur Berufswahl, zu Prüfungsfragen und Problemen in der Ausbildung

Weitere Beratungsstellen:

  • Hautärzte mit dem Zertifikat Berufsdermatologie
  • Betriebsärzte in den Unternehmen
  • Private Organisationen oder Stiftungen, wie „Aktion Luftsprung“, die sich Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen widmen
  • Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

In deiner Haut steckt niemand geringeres als du selbst und das dein ganzes Leben lang. Umso wichtiger ist es, dass du dich darin so wohl wie möglich fühlst – trotz Psoriasis. Heute gibt es gute Möglichkeiten, dies zu erreichen. Warum sich also mit weniger zufriedengeben? Sprich mit deiner Hautärztin bzw. deinem Hautarzt!