Wann gilt man eigentlich als „behindert“ oder gar „schwerbehindert“? Die Begriffe sind oftmals negativ besetzt und sicher denken die wenigsten in diesem Zusammenhang an eine Psoriasis. „Bitte berühren“ fragte den Sozialverband VdK: „Laut §2 SGB IX liegt dann eine Behinderung vor, wenn Menschen körperliche, seelische, geistige oder Sinnes-Beeinträchtigungen haben und diese Beeinträchtigungen in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“, so Dorothee Czennia, Referentin der Abteilung Sozialpolitik beim Sozialverband VdK. Die meisten Menschen kostet es eine ganze Menge Überwindung, sich selbst als „behindert“ einzuordnen und anzunehmen. Was dabei helfen kann: sich immer wieder vor Augen führen, dass man lediglich von seinem Recht auf Unterstützung Gebrauch macht für die alltägliche Lebensführung, ob zuhause oder am Arbeitsplatz.

Wer hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis bei Psoriasis?

Ein Schwerbehindertenausweis bietet zusätzliche Rechte und Vergünstigungen. Voraussetzung dafür ist ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Außerdem muss der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder hier arbeiten. Schwerbehinderte haben beispielsweise Anspruch auf Erleichterungen am Arbeitsplatz, besonderen Kündigungsschutz und zusätzlichen Urlaub. Menschen mit körperlichen Einschränkungen können auf Antrag aber bereits ab einer Behinderung von mindestens 30 Prozent von der zuständigen Agentur für Arbeit mit Schwerbehinderten gleichgestellt werden, um ihren infolge ihrer Beeinträchtigungen bedrohten Arbeitsplatz zu sichern oder einen entsprechend geförderten Arbeitsplatz zu erlangen.

Psoriasis als (Schwer-)Behinderung: Mehr als nur eine Hautkrankheit

Patienten und Patientinnen mit einer mittelschweren bis schweren Form der Psoriasis (Schuppenflechte) leiden zum Teil ganz erheblich unter den Symptomen und Begleiterscheinungen ihrer Hauterkrankung. Das gilt insbesondere dann, wenn sichtbare Körperstellen wie Gesicht und Hände betroffen sind. Aber reicht es auch aus, um als schwerbehindert eingestuft zu werden? Im Falle einer Psoriasis ist laut VdK bei einem andauernden und ausgedehnten Befall oder einem stark beeinträchtigenden lokalen Befall wie z.B. an den Händen mit einem GdB von 30 bis 50 zu rechnen.

Schwerbehindertenausweis beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

„Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?“

Antrag auf Feststellung des GdB

Stell den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Das örtliche Bürgeramt kennt die richtige Adresse. Formulare findest du z.B. unter www.einfach-teilhaben.de oder auf den Websites der Bundesländer.

Detaillierte Beschreibung der Beeinträchtigungen
Beschreibe im Antrag die Auswirkungen der Psoriasis auf deinen Alltag so genau wie möglich. Lass dir dies durch ärztliche Atteste bestätigen.
Angaben im Antrag
– Art, Ausdehnung und Sitz der Beschwerden (z.B. Hände, Nägel)
– Auswirkungen auf den Allgemeinzustand
– Notwendigkeit stationärer Krankenhausaufenthalte
– Bewegungseinschränkungen (z.B. bei Psoriasis-Arthritis)
– Begleiterscheinungen (Jucken, Brennen, Nässen etc.)
– Probleme bei der Behandlung (Unverträglichkeiten, Resistenzen etc.)
– Narbenbildung
– Seelische Begleiterscheinungen (Depression, Ängste etc.)
– Begleit- und Folgeerkrankungen (Psoriasis-Arthritis, chronisch-entzündliche Darmerkrankungen, Stoffwechselstörungen, Herz-Kreislauferkrankungen)
Schwerbehindertenausweis erhalten

Bei einem GdB von 50 oder mehr erhälst du den Schwerbehindertenausweis.

Was bringt der Schwerbehindertenausweis bei Psoriasis im Alltag?

Mit dem Schwerbehindertenausweis einher geht ein gesetzlich geregelter Nachteilsausgleich. Dieser umfasst beispielsweise Steuererleichterungen – etwa in Form eines Behindertenpauschbetrages oder als Ermäßigung bei der Kfz-Steuer – Mobilitätshilfen, Sonderregelungen beim Parken, Unterstützungsleistungen im Berufs- und Arbeitsleben, ein weitreichender besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub. Jedoch gelten nicht alle Ausgleichsleistungen gleichermaßen für jeden schwerbehinderten Menschen. Sie sind vielmehr abhängig von Art und Umfang der Behinderung sowie teils auch an die Zuteilung von bestimmten Merkzeichen gebunden. Neben dem gesetzlich festgelegten Nachteilsausgleich gibt es darüber hinaus zusätzlich „freiwillige“ Ermäßigungen, auf die allerdings kein rechtlicher Anspruch besteht. So bieten zahlreiche Freizeiteinrichtungen und kulturelle Institutionen (z. B. Museen, Schwimmbäder, Kinos) nach Vorlage des Schwerbehindertenausweises entsprechende Vergünstigungen.

Unterstützung bei der Antragstellung

Der Sozialverband VdK unterstützt seine Mitglieder bei der Antragstellung und ggf. beim Einlegen eines Widerspruchs. Mehr zum Thema Unterstützung findest du hier.
Ein Schwerbehindertenausweis kann Menschen mit Psoriasis wichtige Unterstützung bieten. Informiere dich über deine Rechte und stell den Antrag!

Ausweis ist nicht gleich Ausweis: Grün oder Grün-Orange?

  • Grüner Schwerbehindertenausweis: Für Menschen mit einem GdB von mindestens 50.

 

  • Grün-Orangener Schwerbehindertenausweis: Für Menschen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr und bestimmten Merkzeichen. Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.

In deiner Haut steckt niemand geringeres als du selbst und das dein ganzes Leben lang. Umso wichtiger ist es, dass du dich darin so wohl wie möglich fühlst – trotz Psoriasis. Heute gibt es gute Möglichkeiten, dies zu erreichen. Warum sich also mit weniger zufriedengeben? Sprich mit deiner Hautärztin bzw. deinem Hautarzt!